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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 17.30
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











 

Wohnungseigentumsrecht  Wolfarth & Partner GbR Wiesbaden

 

Eine fachkundige anwaltliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht ist wichtig. Fehler in der Behandlung eigener Interessen als Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder Fehler in der Interessensdurchsetzung der Hausverwaltung als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten wirken sich nicht selten nachteilig aus. Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz – WEG geregelt. Das Gesetz ist zwar mit seinen wenigen Vorschriften durchaus überschaubar, jedoch werden die gesetzlichen Regelungen von der Rechtsprechung geprägt und ausgefüllt. Die Kenntnis der Rechtsprechung ist deshalb im WEG zwingend.

Wir vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. Unser Tätigkeitsfeld reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Beitreibung von Wohngeldrückständen bis zur Beratung von Verwaltung, Eigentümern und Eigentümergemeinschaft rund um die Immobilie. Häufig befassen wir uns bei unserem Tätigkeitsschwerpunkt im Wohnungseigentumsrecht mit folgenden Themenbereichen:

 



• Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
• Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
• Beschlussfassung, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
• Inhalt von Sondernutzungsrechten
• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
• Gebrauchsregelungen, Nutzung, Lasten und Kosten
• Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
• Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
• Wohnungseigentum und Insolvenzen
• Wohnungseigentum und Nachbarrecht
• Beschlussanfechtungsverfahren
• Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungsverfahren


 

Nicht nur die ständig steigende Anzahl von Wohnungseigentumsanlagen und die Aufteilung vorhandener Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum verleiht dem Wohnungseigentumsrecht besondere Bedeutung. Auch die steigende Zahl der Insolvenzen von Bauträgern, Eigentümern und auch von Verwaltungsgesellschaften, führt für die Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken, die es ebenso zu vermeiden gilt, wie Streitigkeiten der Eigentümer untereinander oder mit Dritten.














Anwalt   Wiesbaden  Wohnungseigentumsrecht   •  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter   •   Wiesbaden

Beratung zum Wohnungseigentumsrecht • WEG • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer • Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum • Beschlussfassung, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung der Wohnungseigentümergemeinschaft • Inhalt von Sondernutzungsrechten • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan • Gebrauchsregelungen, Nutzung, Lasten und Kosten • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan • Beschlußanfechtung • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage • Wohnungseigentum und Insolvenzen • Wohnungseigentum und Nachbarrecht • Beschlussanfechtungsverfahren • Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungsverfahren