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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 18.00
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Arzthaftungsrecht   Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter   Wiesbaden

Wenn der Arzt Fehler macht oder der Patient auch nur der Auffassung ist, dass der Arzt Fehler gemacht habe, steht die Frage nach der Haftung im Raum. Dann hat der Rechtsanwalt neben komplexen juristischen Fragen regelmäßig auch medizinisch anspruchsvolle Sachverhalte, deren Auslegung ggf. selbst in der medizinischen Wissenschaft umstritten sein mögen, zu verarbeiten.

Juristisch hat sich im Bereich des Arzthaftungsrechts ein Spezialrechtsgebiet entwickelt, das eigenen Beweisregeln folgt, die den wechselseitigen Interessenlagen und Bedürfnissen der am Prozess Beteiligten Rechnung trägt (oder dies versucht). Die Kenntnis dieser besonderen Regeln ist daher aus unserer Sicht unabdingbare Voraussetzung für die qualifizierte Bearbeitung dieser Mandate. Ohne ein Mindestmaß an medizinischem Grundverständnis besteht ferner die Gefahr, dass der Sachverhalt in der Folge auch juristisch nicht hinreichend verwertet werden kann. Man ist unseres Erachtens also dann gut beraten, wenn man beides findet.

Beratung in Arzthaftungsangelegenheiten

Wir beraten und vertreten seit Jahren bundesweit alle denkbaren Beteiligten eines Arzthaftungsprozesses, namentlich Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Patienten, Krankenkassen (§ 116 SGB X) und Haftpflichtversicherungen bei Verteidigung und Regress (§ 426 BGB, § 67 VVG).

Wir haben uns im Interesse unserer Mandanten bewusst dafür entschieden, grundsätzlich sämtliche Seiten anwaltlich zu vertreten, denn nur wer die unterschiedlichen Interessenlagen, Abläufe und Vorgehensweisen der unterschiedlichen Parteien kennt und versteht, kann dies entsprechend einkalkulieren und berücksichtigen.

Beide Partner verfügen über ein profundes medizinisches Grundverständnis, das mit jedem arzthaftungsrechtlichen Mandat und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten weiter ausgebaut wird. Hierdurch sehen wir uns als kompetente Ansprechpartner für Sie, egal auf welcher Seite Sie stehen. Durch die Verleihung des „Fachanwalt für Medizinrecht" an Rechtsanwalt C. Walter wurde dies von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt auch ausdrücklich bestätigt.

Medizinrecht - Rechtsgebiet Ärzte

Auf Ärzteseite stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Vermeidung von Haftungsfällen zur Verfügung. Gerne analysieren und optimieren wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus den einschlägigen Prozessen Ihre internen Verfahrensabläufe. Weitere Leistungen für Ärzte entnehmen Sie bitte der Rubrik Medizinrecht.

Das Referat Arzthaftungsrecht wird von beiden Partnern betreut. Beachten Sie bitte auch unser weitergehendes Informations-Portal zum Thema Arzthaftungsrecht unter www.beratung-arzthaftung.

Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Zur sinnvollen Vorbereitung eines arzthaftungsrechtlichen Besprechungstermins klicken Sie bitte auch auf die entsprechende Rubrik unter Informationen.

Beachten Sie auch unsere weiteren Infos zu diesem Thema.

 

 

 

Anwalt   Wiesbaden Arzthaftungsrecht   •  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter   •   Wiesbaden

Beratung zum Arzthaftungsrecht • Beratung zum Medizinrecht